..die Massenerschießungen unter Stalin waren “rechtmäßig”, weil sie ja in strengem Einklang mit den strafrechtlichen Vorschriften erfolgten.., (Zeit online vom 06.05.19)
In dem Artikel wird die Bindung an moralische Normen (welche einer solchen Rechtmäßigkeit im Weg stehen) als nicht mehr dem 21. gemäß bezeichnet.
Im übrigen: ich habe Naziopis gekannt die genau darauf gepocht haben: es wäre alles nach Recht und Gesetz zugegangen, das Dritte Reich sei deswegen kein Unrechtsstaat gewesen.
Nachtrag 10.05.19:
Die oben stehenden Zeilen habe ich ziemlich spontan geschrieben und den Artikel dabei nicht verlinkt. Ich bin von Euch nach der URL gefragt worden und habe mich auf die Suche bei Zeit online gemacht. Ich wußte noch ungefähr was der Aufhänger des Artikels war (Beseitigung von Kreuzen auf den Gräbern von Opfern Stalins). Ich habe den Artikel nicht gefunden und daraufhin die ZEIT angeschrieben. Mir wurde heute etwas schmallippig geantwortet:
“…wir haben den Artikel zurückgezogen. Er wird zur Zeit überarbeitet und zu gegebener Zeit wieder online gestellt…”
Es scheint, nicht nur mir war der Artikel ungeheuerlich.